Bundesministerium des Innern

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Zitieren als:
Bundesministerium des Innern, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 08.10.2021 - M3-21000/17#27 - asyl.net: M30156
https://www.asyl.net/rsdb/m30156
Leitsatz:

Informationen zu Verfahrensabläufen für afghanische Personen in Afghanistan und Deutschland:

1. Zur Evakuierung und künftigen Ausreisemöglichkeiten aus Afghanistan.

2. Zum Verfahren für Personen, die sich derzeit in Afghanistan aufhalten (Ortskräfteverfahren, besonder gefährdete Afghan*innen).

3. Zum Verfahren für Personen, die sich derzeit in Deutschland aufhalten (Ortskräfteverfahren, besonders gefährdete Afghan*innen).

4. Auswirkungen der Taliban-Machtübernahme auf Afghan*innen, die sich in Deutschland mit oder ohne Aufenthaltstitel aufhalten.

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Afghanistan, Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste, Taliban, Passbeschaffung, Identitätsklärung, Asylverfahren, Unterbringung,
Normen:
Auszüge:

[...]

I. Evakuierung aus Afghanistan

Hintergrund der Evakuierungen im August 2021 und anschließendes Verfahren nach Einreise in Deutschland [...]

I.1. Welche Listen im Zusammenhang mit der Evakuierung sowie künftigen Ausreisen gibt es und welche Funktion haben diese für die Aufnahmezusagen? [...]

I.4. Was gilt für eingereiste Personen, die sich nicht auf den Listen befinden, auch wenn sie ggf. angeben, eine Ortskraft gewesen oder besonders gefährdet zu sein? [...]

II. Künftige Ausreisemöglichkeiten aus Afghanistan [...]

I.1.2. Welche Dokumente benötigen afghanische Staatsangehörige für die Ausreise aus Afghanistan und die Einreise in Nachbarstaaten Afghanistans? [...]

I.4.1. Wie sollen sich in Afghanistan verbliebene Familienangehörige von Ortskräften verhalten, um das Land sicher verlassen zu können? [...]

II. Personen, die sich derzeit in afghanischen Anrainerstaaten aufhalten [...]

I.1. Wie läuft das Verfahren weiter, nachdem eine Aufnahmezusage nach § 22 S. 2 AufenthG durch BMI erklärt wurde? [...]

1. Personen auf US-Militärbasen (Ramstein und Rhine Ordnance Barracks in Kaiserslautern) [...]

III.4.1. Was passiert, wenn sich erst im Asylverfahren herausstellt, dass eigentlich ein Fall des § 22 S. 2 AufenthG vorliegt? [...]

III.7.1. Wie soll mit im Ausland abgelaufenen Aufenthaltstiteln umgegangen werden? [...]

III.8.1. Wie soll mit Fällen umgegangen werden, in denen vorgetragen wird, dass eine Passbeschaffung nicht möglich sei? Können in diesen Fällen Passersatzpapiere ausgestellt werden? [...]

III.9.1. Wie sollen die bei deutschen Behörden vorgelegten Unterlagen auf Echtheit geprüft werden, wenn dies üblicherweise durch die deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt wird? [...]

III.10.1. Gibt es konkrete Überlegungen, um sichere und geordnete Zuwanderungs- (Flucht-)möglichkeiten für weitere besonders schutzbedürftige Personengruppen zu schaffen? [...]

III.11.2. Können konkrete Verteilungswünsche oder die Unterbringung bei bestimmten Verwandten erbeten werden? [...]

III.11.5. Wird auch für künftig ankommende Charterflüge die Möglichkeit bestehen, auf die Ressourcen der Bundeswehr zur Verteilung der Einreisenden zurückgreifen zu können? [...]

13. Familiennachzug [...]

14. Wohnsitzauflage [...]

15. Sozialleistungen [...]

16. Integrationskurse [...]

18. Personen, die für andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten evakuiert wurden [...]