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VG Halle

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Zitieren als:
VG Halle, Beschluss vom 20.12.2024 - 5 B 569/24 HAL - asyl.net: M32999
https://www.asyl.net/rsdb/m32999
Leitsatz:

Ein Asylfolgeantrag liegt ohne materielle Prüfung nicht vor: 

Die Ablehnung eines Asylfolgeantrags als offensichtlich unbegründet gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 8 AsylG begegnet erheblichen Bedenken, wenn der erste Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU abgelehnt und die Schutzbedürftigkeit auch nach der Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat nicht materiell überprüft wurde.

(Leitsatz der Redaktion; So auch EuGH: Urteil vom 19.12.2024 – C-123/23, C-202/23 [Khan Yunis und Babdaa], N.A.K. u.a. gg. Deutschland – asyl.net: M32939)

Schlagwörter: offensichtlich unbegründet, Asylfolgeantrag, Dublinverfahren, Zulässigkeit, Unzulässigkeit,
Normen: AsylG § 30 Abs. 1 Nr. 8, AsylG § 71
Auszüge:

[...]

Schon der Vortrag des Antragstellers, die Anwendung des § 30 Abs. 1 Nr. 8 AsylG begegne in seinem Fall europarechtlichen Bedenken, spricht unter dem Gesichtspunkt des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Er wirft damit eine ungeklärte europarechtliche Frage auf, deren sichere Beantwortung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht in Betracht kommt und die voraussichtlich eine Vorlage des letztinstanzlich entscheidenden Gerichts erfordert [...]. Das Verfahren des Antragstellers ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass sein erster Asylantrag ohne inhaltliche Prüfung aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates als unzulässig abgelehnt und er danach an diesen Mitgliedstaat überstellt worden ist. Allerdings hat er in diesem Mitgliedstaat ebenfalls kein Asylverfahren durchlaufen, in dem seine Schutzbedürftigkeit materiell überprüft worden ist. Die erste materielle Prüfung erfolgte im Rahmen des hier streitigen  Asylfolgeverfahrens. Damit wird zumindest der Sinn und Zweck der Regelung des § 30 Abs. 1 Nr. 8 AsylG verfehlt, der von einer erneuten materiellen Prüfung und damit von einer mehrfachen Feststellung fehlenden Schutzbedarfs ausgeht. [...]