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VG Cottbus

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Zitieren als:
VG Cottbus, Urteil vom 23.10.2024 - 5 K 822/24.A - asyl.net: M33090
https://www.asyl.net/rsdb/m33090
Leitsatz:

Interne Schutzmöglichkeit in Kenia für gewaltbetroffene Frau:

Bei einer Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure, wie hier durch den gewalttätigen Ex-Partner, besteht in der Regel eine inländische Fluchtalternative. Alleinstehende Frauen, auch mit Kind, können in Kenia das Existenzminimum erwirtschaften.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Kenia, geschlechtsspezifische Verfolgung, Frauen, alleinerziehend, interne Fluchtalternative, häusliche Gewalt
Normen: AsylG § 3
Auszüge:

[...]

Die Klägerin kann hinsichtlich der geltend gemachten Verfolgung durch ihren Ex-Partner sowohl im Hinblick auf Flüchtlingsschutz als auch auf subsidiären Schutz auf internen Schutz bzw. eine inländische Fluchtalternative verwiesen werden, § 3e AsylG. [...]

Es besteht die Möglichkeit, sich in einer anderen Region des Landes, wo die eigene ethnische Gruppe dominiert, ohne Probleme niederzulassen [...]. Lediglich Menschenrechtsaktivisten, die sich sehr exponieren, werden bis zu einem gewissen Grad als gefährdet eingeschätzt [...]. Geht es um eine Verfolgung durch - wie hier - nichtstaatliche Akteure, ist interner Schutz wahrscheinlich [...]. Dass der Ex-Freund der Klägerin landesweite Verfolgungsmacht hätte, ist nicht ersichtlich. Dass er sie in ... aufgesucht hat, ändert hieran nichts, da gar nicht ersichtlich ist, dass sie ihre Adresse insoweit geheim gehalten hätte, um sich vor ihrem Ex-Freund zu verbergen. [...]

Als Ausweichort kommt etwa die unmittelbar von Deutschland aus auf dem Luftweg erreichbare Großstadt Mombasa in Betracht, wo der aus einem Dorf bei Nairobi stammenden Klägerin keinerlei Aufdeckung durch den Ex-Partner droht.

In Mombasa drohen der Klägerin auch keine sonst hier beachtlichen Gefahren. 

Auch ist davon auszugehen, dass die Klägerin am Ort internen Schutzes das durch Art. 3 EMRK gekennzeichnete Existenzminimum [...] wird sichern können. [...]

Die Klägerin ist eine arbeitsfähige Frau, die in Kenia schon als Verkäuferin und in einem Hotel gearbeitet hat. Auch kann die Klägerin einen High School-Abschluss und einen 1-jährigen Collegebesuch vorweisen. Sie gehört damit zu den vergleichsweise höhergebildeten in Kenia. Zudem hat sie in Kenia auch noch ihre Mutter und die Großfamilie, die sie unterstützen können. [...] Auch sind in Kenia alleinstehende Frauen (mit Kind) in städtischen Ballungsräumen eher die Regel als die Ausnahme [sind]. Der Umstand, alleinstehend zu sein, steht, selbst wenn ein Kind zu betreuen ist, der Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten, nicht entgegen. [...]