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VG Berlin

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Zitieren als:
VG Berlin, Beschluss vom 24.03.2025 - 38 L 100/25 A - asyl.net: M33320
https://www.asyl.net/rsdb/m33320
Leitsatz:

Übermittlung der Erkenntnisquellen mit der Zustellungsverfügung im Asyleilverfahren:

Konnte der Antragstellerin zu den seitens des Gerichts eingeführten Erkenntnismitteln nicht das nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO erforderliche rechtliche Gehör gewährt werden, kann lediglich auf die von den Beteiligten eingeführten Erkenntnismittel zurückgegriffen werden (Rn. 7).

(Amtliche Leitsätze)

Schlagwörter: rechtliches Gehör, Erkenntnismittel, Georgien
Normen: GG Art. 103 Abs. 1, VwGO § 108 Abs. 2
Auszüge:

[...]

7 Über den Antrag konnte entschieden werden, obwohl die Eingangsverfügung wegen Zustellungsproblemen an der Gemeinschaftsunterkunft, in der die Antragstellerin lebt (Ankunftszentrum des Landes Berlin, Oranienburger Str. 285), diese trotz mehrerer Versuche des Gerichts nicht erreicht hat. So beziehen sich die mit der Eingangsverfügung erteilten rechtlichen Hinweise im Wesentlichen auf die sich unmittelbar aus dem Asylgesetz ergebende Rechtslage (Zuständigkeit der Einzelrichterin im Eilverfahren gem. § 76 Abs. 4 S. 1 AsylG, kurze Entscheidungs- und Begründungsfrist im Eilverfahren gem. § 36 Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 2 AsylG) bzw. haben diese erst für das Klageverfahren Relevanz (Beiziehung der Akte des Eilverfahrens zur Klageakte, Bitte um Mitteilung eventueller Einwendungen gegen die Übertragung des Klageverfahrens auf die Einzelrichterin). Zu beachten ist indes, dass zu den mit der Eingangsverfügung eingeführten Erkenntnismitteln der Antragstellerin nicht das nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO erforderliche rechtliche Gehör gewährt wurde (siehe zu dieser Anforderung: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1999 – 2 BvR 86/97 –, juris Rn. 37 m.w.N.; siehe auch Schulz-Bredemeier, in: Huber/ Mantel, AufenthG/AsylG, Vor §§ 74ff. AsylG Rn. 1c), sodass lediglich auf die mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 28. Januar 2025 eingeführten Erkenntnismittel zurückgegriffen werden kann. [...]