BMI-Verfahrenshinweise an Ausländerbehörden wegen Corona-Virus-Sondersituation

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus Empfehlungen zur Vereinfachung von Verfahren bei den Ausländerbehörden erarbeitet, die mit einem Rundschreiben an die Bundesländer übermittelt wurden.

In dem Rundschreiben des BMI vom 25. März 2020 wird auf die Situation eingegangen, dass die Ausländerbehörden zur Zeit nur eingeschränkt arbeitsfähig sind und dass nach Möglichkeit auch keine persönlichen Termine vergeben werden sollen. Vor diesem Hintergrund werden die Ausländerbehörden unter anderem gebeten, die Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Duldungen – für die sonst regelmäßig die Vorsprache bei der Behörde erforderlich ist – schriftlich zu bestätigen oder sogenannte Fiktionsbescheinigungen auszustellen.

Weitere Hinweise des BMI betreffen die folgenden Bereiche:

  • Halten sich Staatsangehörige von Ländern mit Visumspflicht vorübergehend mit einem Schengen-Visum  in Deutschland auf und können jetzt nicht ausreisen, sollen sie die Möglichkeit erhalten, per E-Mail eine Verlängerung ihrer Ausreisefrist zu beantragen. Die Ausländerbehörden werden gebeten, großzügig bemessene Ausreisefristen zu gewähren (eine Verlängerung des Visums selbst ist in der Regel nicht möglich, weil hierfür die persönliche Vorsprache erforderlich wäre). Die Regierung bereitet zu diesem Thema eine Rechtsverordnung vor.
  • Personen aus Staaten, für die keine Visumspflicht gilt und die sich deshalb bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten dürfen, sollen die Möglichkeit erhalten, notfalls per E-Mail eine Legalisierung ihres Aufenthalts zu beantragen. Bei längeren visumsfreien Aufenthalten von Staatsangehörigen sogenannter "best friends"-Staaten soll auch die Fiktionswirkung genutzt werden. Sie sollen zudem bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen eine Beschäftigungserlaubnis erhalten können.
  • Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat keine Auswirkungen auf bestehende Aufenthaltstitel (diese dürfen also nicht entzogen werden, weil kein ausreichendes Einkommen erzielt wird).
  • Bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Ausreise ist ausreisepflichtigen Personen eine Duldung zu erteilen.
  • Droht das Erlöschen des Aufenthaltstitels einer Person, weil sie wegen fehlender Flugverbindungen nicht aus dem Ausland zurückkehren kann und sich damit über die erlaubte Frist hinaus außerhalb  Deutschlands aufhält, soll eine großzügige Fristverlängerung gewährt werden.
  • Die Einreise von Fachkräften aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, dem Transportwesen sowie anderen notwendigen Bereichen soll im Rahmen des sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens prioritär ermöglicht werden.

Da das BMI keine Weisungskompetenz für die lokalen Ausländerbehörden hat, sind die Hinweise des Ministeriums nicht bindend und daher als Empfehlungen formuliert.

Anlagen

  • BMI-Rundschreiben vom 09.04.2020 - M3-51000/2#5 - asyl.net: M28335
  • BMI-Rundschreiben vom 25.03.2020 - M3-51000/2#5 - asyl.net: M28268

Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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