Im Frühjahr 2025 wurden in Schleswig-Holstein eine Reihe von Fällen bekannt, in denen Menschen, die sich in Ausbildung befanden, abgeschoben wurden oder abgeschoben werden sollten. Vor diesem Hintergrund wird in der Handreichung erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Ausbildungsverhältnis zu einem Aufenthaltstitel führt oder alternativ eine Ausbildungsduldung erteilt werden kann. Eingegangen wird dabei neben den rechtlichen Hürden (insbesondere das Erfordernis der Identitätisklärung) auch auf praktische Hindernisse, die beispielsweise dazu führen können, dass ein Antrag auf eine Ausbildungsduldung oder Aufenthaltserlaubnis nicht wirksam gestellt wurde.