Informationen zur Passbeschaffung bei afghanischen Vertretungen

Von den Ausländerbehörden werden in Deutschland lebende afghanische Staatsangehörige noch immer häufig dazu aufgefordert, bei der afghanischen Botschaft bzw. einem Konsulat einen Reisepass zu beantragen – obwohl dies seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan mit erheblichen Problemen verbunden ist. Aktuell teilt die afghanische Botschaft offenbar auf entsprechende Anfragen mit, dass die Ausstellung von Reisepässen "zu einem völligen Stillstand" gekommen ist.

Die Frage, ob die Passbeschaffung möglich und zumutbar ist, spielt in verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Konstellationen eine wichtige Rolle – beispielsweise im Fall, dass bislang geduldete Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, oder wenn die Ausstellung eines "Reiseausweises für Ausländer" beantragt wird. Aufgrund der bisherigen Auskunftslage gingen viele Ausländerbehörden auch nach der Machtübernahme durch die Taliban davon aus, dass die Passbeschaffung weiterhin grundsätzlich möglich sei und forderten afghanische Staatsangehörige daher dazu auf, bei den afghanischen Auslandsvertretungen einen Reisepass zu beantragen. Schon im Herbst 2021 deuteten aber zahlreiche Berichte von Betroffenen und Beratenden darauf hin, dass in der Praxis von den afghanischen Vertretungen keine neuen Pässe mehr ausgestellt wurden und – wenn überhaupt – nur die Verlängerung von bereits vorhandenen Reisepässen möglich war (vgl. hierzu bereits die Arbeitshilfe der Diakonie vom Oktober 2021 sowie Rundschreiben des niedersächsischen Innenministeriums vom 8.3.2022). Dennoch hielten viele Ausländerbehörden an der Praxis fest, afghanische Staatsangehörige zur Beantragung von Reisepässen aufzufordern, weil sie offenbar auch davon ausgingen, dass es sich nur um ein vorübergehendes Problem handeln würde und die Ausstellung von Pässen demnächst wieder möglich sein würde.

Aus einer Bescheinigung, die in den letzten Wochen nach Mitteilung von Beratungsstellen wiederholt per E-Mail oder in Papierform von der afghanischen Botschaft ausgestellt wurde, geht nun allerdings hervor, dass dies nicht zu erwarten ist. So heißt es in der Bescheinigung, dass "keine Blanko-Passbücher […] vorhanden sind." Daher sei "der Prozess der Ausstellung von Reisepässe[n] zu einem völligen Stillstand gekommen […] und diese Situation wird auf absehbare Zeit so weitergehen". Die zuständigen deutschen Behörden werden gebeten, afghanischen Staatsangehörigen "in Bezug auf die Passpflicht bis auf Weiteres entgegenzukommen."

Zuvor hatte die afghanische Botschaft in Berlin auch in einer Verbalnote vom 26. Juli 2022 gegenüber dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, dass Botschaft und Konsulate "nach wie vor keine neuen Passanträge annehmen und nur in Ausnahmefällen neue Pässe ausstellen". Grundlage für die Ausstellung eines Passes sei darüber hinaus die Vorlage einer beglaubigten Tazkira (des afghanischen Personalausweises) sowie weiterer Ausweisdokumente. Die Ausstellung einer Tazkira sowie die Korrektur von Angaben auf einer Tazkira seien allerdings derzeit nicht möglich und es sei auch nicht absehbar, wann dies wieder der Fall sein werde.


Hinweis

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