Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Jahr 2024 durch die Verabschiedung neuer Rechtsakte der Europäischen Union eingeleitet. Am 12. Juni 2026 sind die meisten Neuregelungen wirksam geworden. Als Unterstützung, um sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, erstellen wir Basisinformationen zu den wichtigsten Elementen der Reform und haben eine Themenseite eingerichtet, auf der Sie unsere Publikationen zur GEAS-Reform und Hinweise auf andere Websites finden, die Informationen zu diesem Thema bereithalten.
Basisinformationen
Die Basisinformationen sollen einen Einstieg in einige zentrale Themen der GEAS-Reform ermöglichen. Sie basieren auf der Online-Schulungsreihe zur GEAS-Reform, die im ersten Halbjahr 2026 vom Informationsverbund Asyl und Migration angeboten wurde. Sie werden in loser Folge veröffentlicht und zum Download zur Verfügung gestellt.
Bereits zum Download bereit stehen die folgenden Basisinformationen:
- Überblick über das GEAS (Nr. 1)
- Familie und Familieneinheit im GEAS (Nr. 2)
Außerdem sind die folgenden Basisinformationen noch geplant:
- AMMVO: Das "neue" Dublin-Verfahren
- Ablauf des Asylverfahrens
- Aufnahme
- Schutzformen
- Rechte und Mitwirkungspflichten während des Asylverfahrens
- Rechtsschutz und Effektiver Zugang zu Recht
- Sicherstellung und Durchsetzung der Rechte von vulnerablen Personen
Sonderseite zur GEAS Reform
Unsere Sonderseite zur GEAS-Reform finden Sie unter diesem Link. Dort sind unsere bisherigen Publikationen zur GEAS Reform aufgeführt, sowie Hinweise auf andere Webseiten, die hilfreiche Informationen enthalten. Wir aktualisieren diese Seite in regelmäßigen Abständen.












