Zielgruppen des Leitfadens sind sowohl die Migrationssozialarbeit als auch die Behindertenhilfe. Diese arbeiten laut dem Vorwort der Broschüre häufig in voneinander getrennten Strukturen und sind entsprechend nicht immer ausreichend über die aufenthaltsrechtliche Situation einerseits sowie andererseits über die Versorgungsansprüche der Betroffenen informiert.
Anhand des Leitfadens können sich Beratungsstellen an einem Prüfschema orientieren, welches sich mit den folgenden Fragen befasst:
- Schritt 1: Welche konkrete Leistung wird benötigt? (Beispielsweise Rollstuhl, Aufnahme in den Bildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen etc.) Welchem Bereich (sog. Leistungsgruppen) sind die einzelnen Leistungen zuzuordnen?
- Schritt 2: Zu welcher Migrant*innengruppe gehört die ratsuchende Person? Ist mit dem jeweiligen Aufenthaltsstatus der Zugang zur konkreten Leistung gegeben?
- Schritt 3: Welcher Träger ist für die Erbringung der konkreten Sozialleistung zuständig?
Der Leitfaden konzentriert sich auf die Frage, inwieweit Migrant*innen den gleichen Zugang zu Leistungen haben wie deutsche Staatsangehörige. Die allgemeinen Voraussetzungen für den Erhalt einer bestimmten Sozialleistung, die Ausländer*innen und deutsche Staatsangehörige gleichermaßen erfüllen müssen, werden daher nur kurz skizziert.
Die Autorinnen Maren Gag (passage Hamburg) und Barbara Weiser (Caritas Osnabrück) haben den zuletzt im Jahr 2020 erschienenen Leitfaden aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen überarbeitet. Die aktuelle Auflage erscheint nur in einer Online-Version, da sich in absehbarer Zeit weitere Änderungen ergeben können.