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Übersicht zu Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung für geduldete Personen

"Duldung + Arbeit = Aufenthaltserlaubnis?" – Handreichung des Netzwerks Bleibdran+ (Thüringen) zu den Möglichkeiten, von der Duldung in einen Aufenthaltstitel zu wechseln (April 2025)

Arbeitshilfe Duldung + Arbeit = Aufenthaltserlaubnis? April 2025

Die Arbeitshilfe bietet eine Übersicht zu den aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten, von einer Duldung in einen Aufenthaltstitel wechseln zu können. Neben den allgemeinen Voraussetzungen – Lebensunterhaltssicherung und Identitätsklärung – gelten hier für die nachfolgend genannten Aufenthaltsvarianten noch sehr unterschiedliche spezielle Voraussetzungen, die in der Handreichung kurz erläutert werden:  

  • Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (als Vorstufe zu einer Aufenthaltserlaubnis, §§ 60c und 60d AufenthG)
  • Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG)
  • Chancenaufenthalt (§ 104c AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung (§ 19d AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 5 AufenthG)
  • Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis in Härtefallen (§ 23a AufenthG)

Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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