Die Arbeitshilfe bietet eine Übersicht zu den aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten, von einer Duldung in einen Aufenthaltstitel wechseln zu können. Neben den allgemeinen Voraussetzungen – Lebensunterhaltssicherung und Identitätsklärung – gelten hier für die nachfolgend genannten Aufenthaltsvarianten noch sehr unterschiedliche spezielle Voraussetzungen, die in der Handreichung kurz erläutert werden:
- Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (als Vorstufe zu einer Aufenthaltserlaubnis, §§ 60c und 60d AufenthG)
- Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG)
- Chancenaufenthalt (§ 104c AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung (§ 19d AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 5 AufenthG)
- Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis in Härtefallen (§ 23a AufenthG)