Am 28. April 2026 sind das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz im Bundesgesetzblatt erschienen (siehe hierzu die Meldung vom 28.4.2026). Mit diesen Gesetzen werden eine Reihe nationaler Gesetze an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) angepasst.
Der Informationsverbund Asyl & Migration hat die wichtigsten inhaltlichen Änderungen zusammengestellt, die das Asylgesetz, das Aufenthaltsgesetz sowie das Asylbewerberleistungsgesetz betreffen. Die meisten der hier beschriebenen Neuregelungen treten am 12. Juni 2026 in Kraft. Wenige Vorschriften gelten allerdings bereits seit dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes (29. April 2029) bzw. werden erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Auf abweichende Daten des Inkrafttretens wird jeweils hingewiesen.
Die Übersicht steht unter dem unten angegebenen Link zum Download zur Verfügung.













