UNHCR-Empfehlungen zu den geplanten AnkER-Zentren

Die Bundesregierung plant die Errichtung von kombinierten Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (sogenannte „AnkER“-Einrichtungen). UNHCR hat hierzu im Juni 2018 Empfehlungen vorgelegt.

2018-6-UNHCR_zu_AnkER

Zu den wichtigsten Empfehlungen von UNHCR zählen:

  • Begrenzung des Höchstdauers des Aufenthalts in den AnkER-Einrichtungen auf drei, höchstens sechs Monate;
  • Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bei der Auswahl des Standorts (örtliche Infrastruktur, Bevölkerungszahl, organisatorische Handhabbarkeit etc.);
  • Unabhängige Verfahrensberatung, wobei neben einer allgemeinen Information über das Verfahren eine fallspezifische Beratung nach Möglichkeit vor der Antragstellung, jedenfalls aber vor der Anhörung, erfolgen sollte; weitere Beratungstermine vor Zustellung des Bescheids sollen ermöglicht werden;
  • Konzepte für die Gewaltprävention, Sicherheit der Einrichtung und das Konfliktmanagement.
  • Frühzeitige Feststellung, ob Personen besonderen Unterstützungsbedarf haben und Berücksichtigung solcher besonderen Bedürfnisse bei der Aufnahme und im Verfahren. Unterbringung in den AnkER-Einrichtungen nur, wenn die betreffenden Bedürfnisse dort auch angemessen berücksichtigt werden können.

Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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