Zu den besonderen Pflichten, denen Asylsuchende während des Asylverfahrens unterliegen, gehören die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, also die Verpflichtung, für die Dauer des Asylverfahrens und teilweise darüber hinaus an einem bestimmten Ort sich aufzuhalten bzw. zu wohnen.
Stand: Januar 2026
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