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| Bitte beachten Sie, dass mit Wirksamwerden der GEAS Reform zum 12. Juni 2026 Informationen auf dieser Themenseite veraltet sein können. Wir werden die Themenseiten kontinuierlich überarbeiten und bitten Sie, den jeweils angegebenen Stand der Seite zu beachten. In der Zwischenzeit verweisen wir auf diese Informationen, die wir zur GEAS-Reform erstellt und zur Verfügung gestellt haben: |
Zu den besonderen Pflichten, denen Asylsuchende während des Asylverfahrens unterliegen, gehören die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, also die Verpflichtung, für die Dauer des Asylverfahrens und teilweise darüber hinaus an einem bestimmten Ort sich aufzuhalten bzw. zu wohnen.
Stand: Januar 2026
Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.