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Geduldete

Auch Geduldete unterliegen bei Sozialleistungsbezug einer Wohnsitzauflage (siehe § 61 Abs. 1d AufenthG). Der Ort der Wohnsitzverpflichtung ist der Bezirk der Ausländerbehörde, die die Duldung erteilt hat. Die Wohnsitzverpflichtung erlischt kraft Gesetz wenn der Lebensunterhalt gesichert wird. Mit dem Nachweis der Lebensunterhaltssicherung gegenüber der Ausländerbehörde muss diese die Wohnsitzverpflichtung aus der Duldung streichen.

Die Wohnsitzverpflichtung kann zudem zur Herstellung und Wahrung der Familieneinheit oder wenn humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht vorliegen, geändert werden.  

Von der Wohnsitzauflage zu unterscheiden ist die räumliche Beschränkung - also die Auflage, sich stets in einem bestimmten räumlichen Bereich aufhalten zu müssen. Diese soll nach § 61 Abs. 1c S. 2 AufenthG angeordnet werden, wenn die geduldete Person durch vorsätzlich falsche Angaben oder durch eigene Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit Ausreisehindernisse selbst herbeiführt oder zumutbare Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen nicht erfüllt.

Darüberhinaus gibt es weitere Fälle, in denen eine räumliche Beschränkung angeordnet werden kann. Diese Fälle sind in § 61 Abs. 1c AufenthG abschließend aufgelistet: Wenn die Person wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde (Ausnahme: Straftaten, die nur von Personen ohne deutsche Staatsagehörigkeit begangen werden können), wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass der Ausländer gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen hat, oder wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.

Unabhängig von eventuell bestehenden Wohnsitzauflagen oder räumlichen Beschränkungen muss eine ausreisepflichtige Person nach § 50 Abs. 4 AufenthG die Ausländerbehörde vorher informieren, wenn sie die Wohnung wechseln oder den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde für mehr als drei Tage verlassen will.

Stand: Dezember 2024

Materialien

  • Broschüre (extern) des "IvAF-Netzwerk BLEIBdran" zu Residenzpflicht, Wohnsitzauflage und Wohnsitzregelung (Stand: Mai 2020).
  • Leitfaden des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit umfassenden Informationen zu Wohnistzauflagen und Residenzpflicht.
  • Handreichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zum Thema "Wohnsitzauflagen im Migrationsrecht" (Stand: Juli 2020).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Seite "Wohnsitzregelung für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung" bei basiswissen.asyl.net.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.