Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG)

Die Rückführungsrichtlinie vom 16.12.2008 stellt Normen und Verfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in den Mitgliedstaaten auf und dient damit der Schaffung einheitlicher Mindeststandards bei der Rückführung ausreisepflichtiger Personen.

 

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