Die sogenannte Richtlinie vom 28.11.2002 dient der Bekämpfung irregulärer Einwanderung. Sie definiert dafür insbesondere den Straftatbestand der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt mit dem Ziel, bestehende Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten anzunähern und so den strafrechtlichen Rahmen zu verstärken.