OVG Nordrhein-Westfalen

Merkliste
Zitieren als:
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2000 - 16 B 605/00 - asyl.net: C1596
https://www.asyl.net/rsdb/C1596
Leitsatz:

Die Entscheidung beschäftigt sich mit Art und Umfang der Tätigkeiten, zu denen ein Leistungsberechtigter nach § 5 AsylbLG im Rahmen gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden kann, sowie mit den Bestimmtheitsanforderungen an die Tätigkeit und die zum Arbeitsantritt einzuräumende Frist

Schlagwörter: D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Gemeinnützige Arbeit, Arbeitsgelegenheit, Anwendungsbereich, Tätigkeitsumfang, Bestimmtheitsgebot, Fristen, Arbeitszeit, Zwangsarbeit, Beschwerdezulassungsantrag
Normen: AsylbLG § 5 Abs. 1; AsylbLG § 4; VwGO § 124
Auszüge:

.