Kurden droht in der Türkei weder bei der Heranziehung zum Wehrdienst noch im Falle einer Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung bzw. -verweigerung politische Verfolgung; dies gilt auch dann, wenn die bislang unterbliebene Wehrdienstleistung im Rahmen von Kontrollen am Orte einer von ihnen gesuchten inländischen Fluchtalternative oder an den Grenzen bei ihrer Rückkehr zu Tage tritt.
Kurden, die im Bundesgebiet für ein generelles Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei durch ihren Anschluss an entsprechende Organisationen (hier: Initiative der türkischen Kriegsdienstverweigerer bzw. Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) sowie ihre Teilnahme an deren Aktionen eintreten, müssen jedenfalls dann nicht mit politischer Verfolgung in der Türkei rechnen, wenn es sich bei ihnen lediglich um Mitläufer handelt. (amtliche Leitsätze)