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Zitieren als:
, Bescheid vom 13.03.2008 - 5293745-431 - asyl.net: M13018
https://www.asyl.net/rsdb/M13018
Leitsatz:
Schlagwörter: Sri Lanka, Tamilen, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Sicherheitslage
Normen: AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Die tatsächliche Situation in Sri Lanka hat sich nachträglich in erheblicher Weise verschlechtert.

Eine mögliche politische Verfolgung kann sich hier schon wegen der Herkunftsregion des Antragstellers ergeben.

Dem Antrag wird entsprochen, soweit die Feststellung begehrt wurde, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.

Auf Grund des von ihm geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass dar Ausländer im Falle einer Rückkehr nach Sri Lanka zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt sein würde.