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Zitieren als:
BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 C 17.00 - asyl.net: M1364
https://www.asyl.net/rsdb/M1364
Leitsatz:

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Frage, ob die von einer Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübte Prostitution durch die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit erfasst wird oder ob ein Aufenthaltsrecht unmittelbar nach Art. 8 a EG-Vertrag (jetzt Art. 18 EG) oder der Richtlinie Nr. 90/364 des Rats der EWG besteht.

Schlagwörter: D (A), Niederländer, Unionsbürger, Prostitution, Ausweisung, Unerlaubter Aufenthalt, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Selbstständige Erwerbstätigkeit, Sittenwidrigkeit, Freizügigkeit, Wirtschaftsleben
Normen: AuslG § 46 Nr. 2; DVAuslG § 9 Abs. 1 S. 1; DVAuslG § 9 Abs. 6 S. 1
Auszüge:

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Frage, ob die von einer Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübte Prostitution durch die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit erfasst wird oder ob ein Aufenthaltsrecht unmittelbar nach Art. 8 a EG-Vertrag (jetzt Art. 18 EG) oder der Richtlinie Nr. 90/364 des Rats der EWG besteht.