OVG Berlin-Brandenburg

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Zitieren als:
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2008 - 2 M 12.08 - asyl.net: M15289
https://www.asyl.net/rsdb/M15289
Leitsatz:
Schlagwörter: D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, Familienrecht, Pakistan, ausländisches Recht, Sprachkenntnisse
Normen: VwGO § 166; ZPO § 114; AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Auszüge:

[...]

Die Beschwerde der Kläger ist begründet. Die Kläger haben nach § 166 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit § 114 und § 121 der Zivilprozessordnung - ZPO - einen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das erstinstanzliche Verfahren. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet im Verfahren der ersten Instanz hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig.

Die Frage, ob die Kläger nach pakistanischem Recht rechtsgültig miteinander verheiratet sind, kann nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens geklärt werden. Es handelt sich mithin um eine nicht einfach zu beantwortende Rechts- und Tatsachenfrage. Dies gilt aber auch für die Frage, ob von der Klägerin zu 1. ohne Übergangsregelung einfache Deutschkenntnisse verlangt werden können. Die Frage, ob die Anforderung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit höherrangigem Recht vereinbar ist, ist höchstrichterlich nicht geklärt (vgl. OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 29. November 2007 - OVG 2 M 63.07 - sowie VG Bln, Urteil vom 19. Dezember 2007 - VG 5 V 22.07 -) und im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Prozesskostenhilfegewährung weder einfach noch eindeutig zu beantworten (vgl. etwa Kingreen, ZAR 2007, 13, 18, 19; Markard/Truchseß, NVwZ 2007, 1025, 1027, die die Forderung eines Sprachnachweises für verfassungswidrig halten; die Verfassungsmäßigkeit bejahend: Breitkreutz/Franßen-de la Cerda/Hübner, ZAR 2007, 381). [...]