Flüchtlingsanerkennung wegen Gefahr politischer Verfolgung aufgrund öffentlichkeitswirksamer Exilpolitik. Die Menschenrechtslage hat sich seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 dramatisch verschlechtert. Dies ist den jüngsten Auskünften und dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 19.11.2009 eindeutig zu entnehmen.
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Zur Begründung wurde mit Schriftsatz des Bevollmächtigten [...] im Wesentlichen vorgetragen, der Antragsteller habe sich in Fortsetzung zu seinen bereits im Erstverfahren geltend gemachten Aktivitäten in verschiedener Weise öffentlichkeitswirksam exilpolitisch betätigt. [...] Vor dem Hintergrund intensivierter Verfolgung politischer Gegner seit den letzten Präsidentschaftswahlen im Iran am 12.06.2009 fürchte er im Falle seiner Rückkehr dorthin gerade nunmehr um sein Leben.
Die Voraussetzungen für die Durchführung eines erneuten Asylverfahrens sind vorliegend gegeben.
Der Wiederaufgreifensgrund der Sachlagenänderung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG ist im vorliegenden Fall gegeben.
Eine Änderung der Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG erfordert, dass sich der der früheren Entscheidung zugrunde gelegte entscheidungserhebliche Sachverhalt nachträglich tatsächlich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat. [...]
Die politischen Verhältnisse im Iran haben sich seit den letzten Präsidentschaftswahlen im Iran dramatisch verschärft und die Menschenrechtslage entsprechend verschlechtert. Dies ist den jüngsten Auskünften bzw. dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 19.11.09 zur Lage im Iran eindeutig zu entnehmen. [...]
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Dieses Begehren scheitert bereits an der Vorschrift des § 28 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz, wonach die Geltendmachung allein exilpolitischer Aktivitäten die Asylanerkennung auschließt. Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend anders zu entscheiden sein könnte, ergeben sich nicht. [...]
Die Sachverhaltsermittlung hat vorliegend ergeben, dass sich der Antragsteller aus begründeter Furcht vor politischer Verfolgung außerhalb seines Herkunftsstaates aufhält und deshalb Flüchtlingsschutz gem. § 60 Abs. 1 AufenthG benötigt. [...]