VG Frankfurt a.M.

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Zitieren als:
VG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.02.2010 - 7 K 746/09.F.A - asyl.net: M18127
https://www.asyl.net/rsdb/M18127
Leitsatz:

Flüchtlingsanerkennung wegen Verfolgungsgefahr von Hindus in Afghanistan.

Schlagwörter: Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, Hindu, religiöse Verfolgung
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

[...]

Es ist davon auszugehen, dass die Klägerin zwar unverfolgt aus Afghanistan ausgereist ist, im Falle einer Rückkehr in ihr Heimatland aber mit Verfolgung rechnen muss, weil sie der Religionsgemeinschaft der Hindus angehört. [...]

Die Klägerin hätte jedoch im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einer Hindus dort als Religionsgemeinschaft und als Ethnie kollektiv treffenden Verfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG zu rechnen. Eine vom aufenthaltsrechtlichen Schutzbereich dieser Norm umfasste öffentlichkeitswirksame religiöse Betätigung wäre ihr nicht ohne konkrete Gefahr für Leib und Leben möglich (OVG Sachsen, Urteil vom 26. August 2008 - A 1 B 499/07 -, juris). [...]