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Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 19.12.2011 - 5504719-479 - asyl.net: M19304
https://www.asyl.net/rsdb/M19304
Leitsatz:

Bei einer hirnorganischen Erkrankung, die zu häufigen ärztlichen Konsultationen führt, besteht ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nach China, da die medizinische Versorgungslage dazu führt, dass die notwendige medizinische Therapie in China aktuell nicht verfügbar bzw. finanzierbar ist.

Schlagwörter: China, medizinische Versorgung, Krankheit, Finanzierbarkeit, Behandlungskosten
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Auszüge:

[...]

Anhand des ärztlichen Gutachtens von Frau PD Dr. Dr. ... (Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie) vom 10.08.2011 ist die Diagnose einer hirnorganische Erkrankung und eine Lähmung des Körpers nachgewiesen, die ohne vier- bis sechswöchige ärztliche Konsultation und medikamentöse Therapie zu Pflegebedürftigkeit oder sogar zu einer Gefährdung des Lebens führen würde (= Gefahrenprognose nach § 60 VII 1 AufenthG).

Die chinesische Regierung begann im elften Fünfjahresplanzeitraum von 2006 bis 2010 damit, ein umfassendes Gesundheitssystem aufzubauen und die staatlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen deutlich anzuheben (Munzinger online/IH - Länder aktuell, China, Volksrepublik - Soziales und Bildung, 06.07.2010, www.munzinger.de/search/go/land.jsp, abgerufen am 23.05.2011). Trotzdem ist die medizinische Grundversorgung für große Teile der chinesischen Bevölkerung nur unzureichend gewährleistet. Für eine wachsende Zahl wohlhabender Chinesen gibt es in Peking, Shanghai und anderen Großstädten an der Ostküste immer mehr teure Privatkliniken. Nach Angaben des nationalen Büros für Statistik erfasste das neu eingeführte kooperative medizinische Versorgungssystem auf dem Lande Ende 2009 94 Prozent der Landbevölkerung. Es handelt sich hierbei um eine Basisversorgung, welche die Teilerstattung von Kosten für die Behandlung (regional unterschiedlich definierter) schwerer Erkrankungen regelt. Darüber hinaus gibt es für die Landbevölkerung bisher kein flächendeckendes Krankenversicherungssystem. Die Krankenversicherung in den Städten erfasst 400,61 Millionen Menschen, davon 219,61 Millionen in der Basiskrankenversicherung für Erwerbstätige sowie 181 Millionen in Pilotprojekten für Einwohner. Darüber hinaus werden 43,35 Millionen in den Städten lebende Arbeitsmigranten aus ländlichen Gebieten (Wanderarbeiter) von Pilotprojekten der Krankenversicherung erfasst (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 10.D7.2010, Az.: 508-9-516.80/3 CHN).

Das Sozialversicherungssystem ist unzureichend. So erfolgt die soziale Absicherung unter anderem für Kosten der medizinischen Vorsorge durch eigene Ersparnisse (Auswärtiges Amt, Länder, Reise, Sicherheit, China, Wirtschaft, Stand: März 2011, http:1/ www. auswaertiges-amt.de/DE/AussenpolitikILaender/Laenderinfos/China/Wirtschaft node.html, abgerufen am 19.05.2011).

Auch wer versichert ist, muss einen großen Teil der Krankheitskosten, häufig sechzig Prozent und mehr, selbst tragen. Wer die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen kann, muss sich - wenn ihm das möglich ist - hoch verschulden, sonst bleibt ihm die medizinische Behandlung versagt (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 10.07.2010, Az.: 508-9-516.80/3 CHN). Verschiedenen Quellen zufolge sucht eine große Mehrheit der armen und ärmeren Chinesen aus Kostengründen keine Ärzte oder Krankenhäuser auf (China in der demographischen Zwickmühle, NZZ vom 02.02.2007). Bis zu 30 Prozent der armen Bevölkerung geben Gesundheitsfragen als den wichtigsten Grund für Armut an. So bewirken durch Krankheit bedingte Verdienstausfälle sowie aus der eigenen Tasche zu zahlende Kosten medizinischer Versorgung Armut (World Health Organization, China, Country Context, 2009, www.wpro.who.int/countries/2009/chn/, abgerufen am 23.09.2010).

Unter Berücksichtigung des nachvollziehbar dargestellten Krankheitsbildes des Antragstellers sowie seines fehlenden sozialen Umfeldes sowie der medizinischen Versorgungslage in China folgt das Bundesamt der Antragsbegründung dahingehend, dass die notwendige medizinische Therapie für den Antragsteller in China aktuell nicht verfügbar bzw. finanzierbar ist. [...]