VG Saarland

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Zitieren als:
VG Saarland, Beschluss vom 30.10.2014 - 3 L 1353/14 - asyl.net: M22404
https://www.asyl.net/rsdb/M22404
Leitsatz:

Auch bei Überstellungen im Dublin-Verfahren nach Spanien ist im Hinblick auf Kleinstkinder in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats sicherzustellen, dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält.

Schlagwörter: Dublinverfahren, Dublin III-Verordnung, Spanien, Familie, Kind, Kinder, Kleinkinder, Kleinkind, Unterkunft, Unterbringung, Aufnahmebedingungen,
Normen: AsylVfG § 34a,
Auszüge:

Mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2014 -2 BvR 991/1-14 merkt das Gericht an, dass die Antragsgegnerin vorliegend wegen des Alters des Antragstellers gehalten ist "in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats sicherzustellen, dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält".