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Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 17.03.2020 - 3312-0001#2019/0008-0701 725 - asyl.net: M28246
https://www.asyl.net/rsdb/M28246
Leitsatz:

Integrationsministerium Rheinland-Pfalz: Anwendungshinweise zum Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz

Hinweise zur Anwendung der Neuregelungen zur Duldung nach § 60a AufenthG, zur Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG und zur Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG  in Ergänzung zu den Anwendungshinweisen des Bundesministerium des Innern, Weisung vom 20.12.2019 - - asyl.net: M28035).

(Zusammenfassung der Redaktion; die Neuregelungen durch das Gesetz über Duldung bei Beschäftigung und Ausbildung traten zum 1.1.2020 in Kraft)

Schlagwörter: Beschäftigungsduldung, Ausbildungsduldung, Duldung, Anwendungshinweise, Weisung, Erlass, Gesetzesänderung, Rheinland-Pfalz,
Normen: AufenthG § 60a, AufenthG § 60c, AufenthG § 60d,
Auszüge:

[...]

Es besteht weiterhin ein gesteigertes Interesse an der Sicherung des in Asylsuchenden und Ausreisepflichtigen ruhenden Arbeitskräftepotenzials. Deshalb soll bei Ausländerinnen und Ausländern, deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein besonderes Interesse an der Ausbildung oder Beschäftigung gegenüber den Ausländerbehörden anmelden, zur Überbrückung von geringen Fehlzeiten zur Erlangung des Anspruchs auf Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 i.V.m § 60c oder § 60d AufenthG großzügig geprüft werden, ob die Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG aus persönlichen Gründen oder wegen eines erheblichen öffentlichen Interesses an der Ausbildungs- oder Beschäftigungsaufnahme infrage kommt. Ebenso soll, sofern andere Erteilungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfüllt sind, in entsprechender Anwendung des Rundschreibens betreffend die Anwendung von § 25b AufenthG vom 20. August 2019 die nach § 60c Abs. 8 und § 60d Abs. 5 AufenthG zulässige Erteilung von Ermessensduldungen im Rahmen von Zug-um-Zug Vereinbarungen in Betracht gezogen werden.

Des Weiteren sind folgende weiteren Anmerkungen und Ergänzungen zu einzelnen Punkten der Anwendungshinweise zu beachten:

Nr. 60c.1.0.2. – Assistenz- oder Helferausbildungen i.S.v. § 60c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b [...]

Nr. 60c.1.0.7 – Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen [...]

Nr. 60c1.2 – Versagung der Ausbildungsduldung in Fällen offensichtlichen Missbrauchs [...]

Nr. 60c.2.1.4 – Ausnahme für unbegleitete Minderjährige von der Ausdehnung des Versagungsgrundes des § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 [...]

Nr. 60c.2.3.4 und Nr. 60d.1.1 – Zumutbare Handlungen zur Identitätsklärung [...]

Nr. 60c.2.5.1 – Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit [...]