Kein Abschiebungsverbot nach Afghanistan trotz Corona-Pandemie:
Die Rechtsprechung zur im Regelfall fehlenden Rückkehrmöglichkeit afghanischer Familien mit minderjährigen Kindern ist nicht auf männliche Asylsuchende übertragbar, die allein in das Bundesgebiet eingereist sind, jedoch im Heimatland eine Familie mit minderjährigen Kindern haben, der sie unterhaltsverpflichtet sind.
(Leitsätze der Redaktion, unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 13a ZB 17.31160 - juris)
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27 Der Kläger ist im Hinblick auf die Rückkehrprognose als alleinstehender Mann zu betrachten, dem steht auch nicht entgegen, dass er im hiesigen Asylfolgeverfahren erstmals glaubhaft nachgewiesen hat, dass er im Heimatland verheiratet ist und sieben minderjährige Kinder hat. Denn die Rechtsprechung zur im Regelfall fehlenden Rückkehrmöglichkeit afghanischer Familien mit minderjährigen Kindern ist nicht auf Asylbewerber übertragbar, die allein in das Bundesgebiet eingereist sind, jedoch im Heimatland eine Familie mit minderjährigen Kindern haben, der sie unterhaltsverpflichtet sind (vgl. im Einzelnen: BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 13a ZB 17.31160 - juris). [...]