VGH Bayern

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Zitieren als:
VGH Bayern, Urteil vom 30.03.1999 - 25 BA 95.34283 - asyl.net: R3189
https://www.asyl.net/rsdb/R3189
Leitsatz:

1. Oppositionelle Tätigkeiten in Togo führen nur bei Vorliegen einer besonderen Konstellation im Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu politischer Verfolgung oder sonstiger menschenrechtswidriger Behandlung.

2. Die Verfolgung von Mitgliedern und Funktionären togoischer Exilorganisationen mit Sitz in Deutschland ist in aller Regel nicht beachtlich wahrscheinlich.

3.Die Tatsache der Asylantragstellung ist als verfolgungsauslösendes Moment belanglos. (amtliche Leitsätze)

Schlagwörter: Togo, CAR, Olympio-Anhänger, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, CAR, RTDA, Regroupement des Togolais Démocratiques en Allemagne, Demonstrationen, Antragstellung als Asylgrund, Berufung, Bundesbeauftragter
Normen: AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53
Auszüge:

1. Oppositionelle Tätigkeiten in Togo führen nur bei Vorliegen einer besonderen Konstellation im Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu politischer Verfolgung oder sonstiger menschenrechtswidriger Behandlung.

2. Die Verfolgung von Mitgliedern und Funktionären togoischer Exilorganisationen mit Sitz in Deutschland ist in aller Regel nicht beachtlich wahrscheinlich.

3.Die Tatsache der Asylantragstellung ist als verfolgungsauslösendes Moment belanglos. (amtliche Leitsätze)