VGH Baden-Württemberg

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Zitieren als:
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.1999 - 13 S 819/98 - asyl.net: R3266
https://www.asyl.net/rsdb/R3266
Leitsatz:

Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor, soweit im erstinstanzlichen Beschluß zahlreiche Erkenntnismittel verwertet wurden, die im Verfahren selbst nicht beigezogen und bezüglich derer auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. (amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: D (A), Verfahrensrecht, Beschwerdezulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Erkenntnismittel, Verfahrensgegenstand, Verfahrensmangel, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)
Normen: VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 146; VwGO § 138 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2; GG Art. 103; ZPO § 291
Auszüge:

Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor, soweit im erstinstanzlichen Beschluß zahlreiche Erkenntnismittel verwertet wurden, die im Verfahren selbst nicht beigezogen und bezüglich derer auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. (amtlicher Leitsatz)