OVG Niedersachsen

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Zitieren als:
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.11.1999 - 12 L 4315/99 - asyl.net: R4769
https://www.asyl.net/rsdb/R4769
Leitsatz:

Das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative schließt die Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 51 Abs. 1 AuslG auch dann aus, wenn der Verfolgerstaat in einer Region seine Gebietsgewalt faktisch verloren hat (hier: Verhältnisse im Kosovo).

Das Bestehen (nur) einer inländischen Fluchtalternative kann sich allenfalls bei der Reichweite der Abschiebungsandrohung auswirken. (amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Abschiebungsschutz, Interne Fluchtalternative, Gebietsgewalt
Normen: AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge:

Das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative schließt die Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 51 Abs. 1 AuslG auch dann aus, wenn der Verfolgerstaat in einer Region seine Gebietsgewalt faktisch verloren hat (hier: Verhältnisse im Kosovo).

Das Bestehen (nur) einer inländischen Fluchtalternative kann sich allenfalls bei der Reichweite der Abschiebungsandrohung auswirken. (amtlicher Leitsatz)