VGH Baden-Württemberg

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Zitieren als:
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.04.2000 - A 13 S 2896/97 - asyl.net: R6828
https://www.asyl.net/rsdb/R6828
Leitsatz:

Allein in der Mitteilung einer vorläufigen - einstimmigen - Meinungsbildung des Senats über eine beabsichtigte einstimmige Entscheidung nach § 130 a VwGO - zur Stattgabe oder zur Abweisung der Berufung - ist grundsätzlich kein Befangenheitsgrund zu sehen. (amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: D (A), Verfahrensrecht, Richter, Befangenheit, Ablehnung, Vereinfachtes Berufungsverfahren
Normen: VwGO § 54; VwGO § 130a; ZPO § 42
Auszüge:

Allein in der Mitteilung einer vorläufigen - einstimmigen - Meinungsbildung des Senats über eine beabsichtigte einstimmige Entscheidung nach § 130 a VwGO - zur Stattgabe oder zur Abweisung der Berufung - ist grundsätzlich kein Befangenheitsgrund zu sehen. (amtlicher Leitsatz)