BVerwG

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Zitieren als:
BVerwG, Beschluss vom 23.09.1999 - 9 B 372.99 - asyl.net: R9428
https://www.asyl.net/rsdb/R9428
Leitsatz:

Zur Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 VwGO genügt die Bezugnahme auf den Zulassungsantrag und den Zulassungsbeschluss, wenn sich daraus eine für das Asylverfahren entscheidungserhebliche Tatsachenfrage und eine von der Vorinstanz abweichende Beurteilung ergibt. (Amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: D (A), Verfahrensrecht, Berufung, Berufungsbegründung, Zulässigkeit, Berufungszulassungsantrag, Berufungszulassung, Bezugnahme
Normen: VwGO § 124a Abs. 3
Auszüge:

Zur Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 VwGO genügt die Bezugnahme auf den Zulassungsantrag und den Zulassungsbeschluss, wenn sich daraus eine für das Asylverfahren entscheidungserhebliche Tatsachenfrage und eine von der Vorinstanz abweichende Beurteilung ergibt.