Landesbehörden

Merkliste
Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 22.11.2021 - IV 208 - 292-12/2015-768/2021-82706/2021 - asyl.net: M30242
https://www.asyl.net/rsdb/m30242w
Leitsatz:

Integrationsministerium Schleswig-Holstein: Ergänzungen zum Erlass "Aufenthaltsrechtliche Regelungen für in Schleswig-Holstein aufhältige afghanische Staatsangehörige"

1. Neuausstellungen von afghanischen Pässen in Form der bisher anerkannten Passmuster werden bis auf Weiteres akzeptiert.

2. Die Verlängerung von afghanischen Pässen im Inland mittels Etiketten oder Stempeln um weitere fünf Jahre bis zu einer Gesamtgültigkeit werden grundsätzlich akzeptiert. 

(Leitsätze der Redaktion)

Hinweis:

  • Erlass "Aufenthaltsrechtliche Regelungen für in Schleswig-Holstein aufhältige afghanische Staatsangehörige" vom 12.10.2021.
Schlagwörter: Passbeschaffung, Afghanistan, Reisepass, Nationalpass, Passmuster,
Normen: AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4, AufenthG § 3,
Auszüge:

[...]

Neuausstellungen von afghanischen Pässen in Form der bisher anerkannten Passmuster werden bis auf Weiteres akzeptiert. Mit dieser Entscheidung soll afghanischen Staatsangehörigen die Ausreise aus Afghanistan und eine Dokumentation der Zugehörigkeit dieser Personen als afghanische Staatsangehörige ermöglicht werden.

Die Verlängerung von afghanischen Pässen im Inland mittels Etiketten oder Feuchtstempeln um weitere fünf Jahre bis zu einer Gesamtgültigkeit von 10 Jahren (ICAO-Standard) wird akzeptiert. Das gilt gerade für Fälle von afghanischen Staatsangehörigen, die schon seit einiger Zeit mit Aufenthaltsrecht in Deutschland leben. Gleiches gilt für Verlängerungen von solchen Pässen im Ausland.

Sollte Afghanistan ein neues Passmuster herausgeben, würde ein solches neues Passmuster vor einer Anerkennung geprüft werden. [...]