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LG Ingolstadt

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Zitieren als:
LG Ingolstadt, Beschluss vom 14.10.2025 - 22 T 600/25 - asyl.net: M33661
https://www.asyl.net/rsdb/m33661
Leitsatz:

Hauptsacheentscheidung ohne Beteiligung des Wahlanwalts rechtswidrig: 

Es kommt einem faktischen Ausschluss vom Verfahren gleich, wenn ein Betroffener im Rahmen einer Haftanhörung auf seine anwaltliche Vertretung hinweist, das Gericht aber in Abwesenheit des Anwalts eine Hauptsacheentscheidung trifft. Der Betroffene konnte in der Anhörung nicht wirksam auf die anwaltliche Vertretung verzichten, wenn der Verzicht ohne rechtliche Beratung erfolgte. 

(Leitsätze der Redaktion) 

Schlagwörter: Abschiebungshaft, Rechtsanwalt, Pflichtanwalt, Anhörung, Wahlanwalt, Belehrung,
Normen: AufenthG § 62d
Auszüge:

[...]

Damit ist zunächst festzuhalten, dass die unterlassene Ladung des Wahlverteidigers zum Anhörungstermin 08.04.2025 sich als rechtswidrig zeigt. Auf die Frage eines Kennenmüssen der Vertretung durch das Amtsgericht Ingolstadt kommt es dabei nicht an.

Hinzu tritt jedoch der Umstand, dass der Betroffene im Rahmen seiner dortigen Anhörung ausdrücklich auf bestehende Wahlverteidigung hingewiesen hat. Zur Ergründung dieses Umstandes wäre es angezeigt gewesen, diese Behauptung zu verifizieren. Bis zur Klärung hätte sich der Erlass einer einstweiligen Anordnung angeboten. Hierüber hat das Ausgangsgericht sich jedoch hinweggesetzt und Hauptsacheentscheidung erlassen.

Das Ausgangsgericht hätte sich dabei nicht darauf verlassen dürfen, dass der Betroffene nach der Anhörung und nach Erlass der Hauptsacheentscheidung seinen Verfahrensbevollmächtigten kontaktieren werde. Der von ihm erklärte Verzicht erfolgte ohne Einholung rechtlicher Beratung. Das Zutun des Verfahrensbevollmächtigten hätte möglicherweise das Verfahren und die Entscheidungsfindung des Ausgangsgerichts beeinflussen können. Faktisch wurde der Verfahrensbevollmächtigte deshalb vom Verfahren ausgeschlossen. [...]