In einem aktuellen Urteil stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) fest, dass die Inhaftierung von Nicht-EU-Bürgern, die allein aufgrund der illegalen Einreise über eine Binnengrenze des Schengen-Raums erfolgt, gegen die sogenannte Rückführungsrichtlinie der EU verstößt. Dies gilt…
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