Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach EU-Bürger während der ersten drei Monate des Aufenthalts von "Hartz IV"-Leistungen ausgeschlossen sind, mit europäischem Recht vereinbar ist. Dies teilte der Gerichtshof am 25. Februar 2016 mit.
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