Antidiskriminierungsrecht

Das Antidiiskriminierungsrecht richtet sich gegen Benachteiligungen und Abgrenzung, die beispielsweise an persönliche Merkmale wie das Geschlecht, die ethnische Herkunft, das Alter oder die sexuelle Orientierung anknüpfen.

Es findet seine Rechtsgrundlage maßgeblich in Art. 3 GG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie in völkerrechtlichen Verträgen und umfasst sowohl unmittelbare als auch mittelbare Ungleichbehandlungen. Unmittelbar ist eine Ungleichbehandlung, wenn sie direkt an ein Merkmal anknüpft. Eine mittelbare Ungleichbehandlung liegt dagegen vor, wenn scheinbar neutrale Handlungen oder Vorschriften eine faktische Diskriminierung aufgrund eines Merkmales zur Folge haben.

Schutzsuchende können in vielfältigen Lebensbereichen insbesondere von rassistischer Diskriminierung betroffen sein, etwa im Rahmen von Identitätskontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Zugang zu Freizeitangeboten oder bei der Wohnungssuche.

Stand: Oktober 2022

Materialien

  • Arbeitshilfe zum Diskriminierungsschutz für Geflüchtete vom Paritätischen NRW (Stand: Dezember 2018).
  • Basisinformationen Nr. 5 „Rechtlicher Diskriminierungsschutz für Flüchtlinge, Asylsuchende und Personen mit einer Duldung“ (Stand: Dezember 2016).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Übersicht "Schutz vor Diskriminierung" von basiswissen.asyl.net mit hilfreichen Informationen und Arbeitshilfen.
  • Link zur Website des Antidiskriminierungsverbands Deutschland.
  • Link zur Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
  • Link zur LADG Omudsstelle.
  • Link zur Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.