Die Beschaffung sowie die Verlängerung eines Nationalpasses sind nur über die Botschaft des jeweiligen Heimatlandes möglich.
Schutzsuchende sind in der Regel verpflichtet, im Rahmen der Asylantragstellung ihren Pass der Ausländerbehörde auszuhändigen. Sind sie nicht im Besitz eines solchen, so sind sie verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken (siehe § 15 AsylG). Allerdings besteht während des laufenden Asylverfahrens keine Pflicht, dafür an die Botschaft des potentiellen Verfolgerstaates heranzutreten. Nach der Anerkennung besteht für anerkannte Asylberechtigte sowie Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention weiterhin keine Pflicht zur Passbeschaffung bei der Botschaft. Ganz im Gegenteil führt dies vielmehr zum Erlöschen der Zuerkennung, da angenommen wird, dass sich die betroffene Person damit erneut dem Schutz des Verfolgerstaates unterstellt (siehe § 72 AsylG). Sie erhalten einen von Deutschland ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge.
Subsidiär Schutzberechtigte sowie Personen, bei denen Abschiebungsverbote vorliegen sind zwar verpflichtet, an der Beschaffung von Identitätspapieren aus dem Herkunftsland mitzuwirken. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus dem positiven BAMF-Bescheid darf aber nicht von der Vorlage eines Heimatpasses abhängig gemacht werden. Ist die Mitwirkung an der Beschaffung unzumutbar, erhalten sie Ausweisersatzpapiere (siehe § 48 Abs. 4 AufenthG).
Eine zwingende Pflicht zur Passbeschaffung und dementsprechend zu einem Botschaftsbesuch trifft Personen mit Duldung. Wirken sie an der Beschaffung eines Passes oder Passersatzpapieres nicht mit und kann deshalb die Abschiebung nicht vollzogen werden, so erhalten sie eine Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG.
Stand: Januar 2022
Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.