Arbeitshilfe "Aufnahme aus dem Ausland" beim Familiennachzug

Arbeitshilfe "Aufnahme aus dem Ausland" beim Familiennachzug

Anwendung des § 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Stand: Juni 2017

Im März 2016 trat die umstrittene Regelung des § 104 Abs. 13 AufenthG in Kraft, durch die der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt wurde. Nicht nur, aber insbesondere für Schutzsuchende aus Syrien hat die Regelung weitreichende Folgen: Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Regelung stieg die Zahl der Entscheidungen, in denen syrischen Asylsuchenden subsidiärer Schutz (statt Flüchtlingsschutz) gewährt wurde, massiv an. Auf diese Weise ist mittlerweile die deutliche Mehrheit der Schutzsuchenden aus Syrien von der Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 16. März 2018 betroffen.

Vor diesem Hintergrund wird in der Arbeitshilfe auf § 22 AufenthG verwiesen, der laut Gesetz von der Aussetzung "unberührt" bleibt. Dieser Paragraph sieht vor, dass für die "Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen" Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden können. Anna Schmitt und Sebastian Muy argumentieren in der Arbeitshilfe, dass die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs gegen Grund- und Menschenrechte (insbesondere aus der UN-Kinderrechtskonvention) verstoße. Aus völkerrechtlichen Gründen seien die Behörden daher grundsätzlich zur Prüfung verpflichtet, ob die Voraussetzungen für den Familiennachzug auch bei subsidiär Geschützten vorliegen.

Zudem müsse – auch nach Auffassung der Bundesregierung – der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in außergewöhnlichen Einzelfällen durch Anwendung des § 22 AufenthG ermöglicht werden. Die Arbeitshilfe stellt dar, wie das Verfahren der Familienzusammenführung in derartigen Fällen abläuft und was im Fall der Ablehnung eines Visumsantrags getan werden kann. Ergänzt wird die Darstellung durch erste Praxiserfahrungen sowie durch ein Beispielschreiben, in dem mögliche Argumente für einen Antrag auf Familiennachzug zusammengetragen wurden.

Autorin und Autor: Anna Schmitt und Sebastian Muy arbeiten beim BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant_innen/KommMit e.V. in Berlin.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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