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Voraussetzungen der Einbürgerung

Neben der Geburt ist die Einbürgerung ein wichtiger Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. 2024 wurden in Deutschland annhähernd 292.000 Personen eingebürgert (gegenüber rund 200.000 im Jahr 2023 und 168.500 im Jahr 2022; Quellen: destatis.de, mediendienst-integration.de).

Die Einbürgerung kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) und der Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG).

Außerdem gibt es bestimmte Personen, die sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen können (z.B. wenn sie mit deutschen Staatsangehörigen in ehelicher Lebensgemeinschaft leben).

Weitere Varianten der Einbürgerung sind für Personen vorgesehen, die als ehemalige Deutsche oder aufgrund ihrer Abstammung von deutschen Staatsangehörigen einen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit haben (siehe hierzu die Erläuterungen unter Staatsangehörigkeit).

Stand: November 2025

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