Status von Nachkommen von NS-Verfolgten

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden zahlreiche Oppositionelle und Personen jüdischen Glaubens, die ins Ausland geflohen waren, ausgebürgert. Um dies wiedergutzumachen, wurde in Art. 116 Abs. 2 GG für Personen, die zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden, sowie ihren Nachkommen der Anspruch auf Wiedereinbürgerung aufgenommen.

Von diesem Anspruch waren allerdings bestimmte Personengruppen ausgeschlossen, etwa Menschen, die vor 1976 die deutsche Staatsangehörigkeit nicht qua Geburt erwerben konnten, weil ihre Mütter mit ausländischen Staatsangehörigen verheiratet waren. Um derartige Ungleichbehandlungen zu beseitigen, hatte das Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2019 verschiedene Neuregelungen bekanntgegeben.

Im Jahr 2021 wurden diese Neuregelungen dann auch gesetzlich im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgeschrieben. Zudem wurde der Einbürgerungsanspruch von Nachkommen von NS-Verfolgten erweitert und es wurde für sie die Möglichkeit geschaffen, über einen Zeitraum von zehn Jahren durch eine einfache Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben (§ 5 StAG). Durch Änderung des § 15 StAG wurden darüber hinaus nun auch Personen umfasst, die vor 1945 in Deutschland lebten, aber keine realistische Einbürgerungsmöglichkeit hatten. Ebenso aufgenommen wurde die Gruppe deutschsprachiger Personen, die in von Deutschland besetzten Gebieten (z. B. Sudetenland, Memelgebiet) lebten, dort aber von Sammeleinbürgerungen ausgeschlossen waren. Damit haben nun also – über Art. 116 Abs. 2 GG hinausgehend – auch Personen einen Anspruch auf Einbürgerung, die nie Staatsangehörige des Deutschen Reichs waren.

Stand: November 2022

Materialien

  • Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zum Staatsangehörigkeitsgesetz. (Stand: 1. Juni 2015)
  • Leitfaden der Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration „Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht“ (Stand: Dezember 2014).
  • Informationsbroschüre (extern) der Integrationsbeauftragten des Bunds „Wege zur Einbürgerung“ (Stand: Juni 2021).
  • Beitrag im Asylmagazin von Mecbure Pesenoglu und Martin Weimann: Einbürgerung in Deutschland – Entwicklung und Bedeutung für die Beratungspraxis (Stand: September 2013).
  • Themenschwerpunkt "Staatsangehörigkeitsrecht" beim einem Beitrag zu gesetzlichen Änderungen in Bezug auf NS-Unrecht von Nicholas Courtman und Tarik Tabbara; Asylmagazin 5/2022, S. 145ff.
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Website des Bundesverwaltungsamts mit ausführlichen Informationen für Nachkommen von NS-Verfolgten.
  • Artikel von Dr. Stephan Heidenhain zu Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Bezug auf die Nachkommen von NS-Verfolgten auf migrationsrecht.net (Stand: August 2021).

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