Verlust der Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich erlischt die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit aufgrund eines entsprechenden Antrags (siehe § 25 StAG). Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich dabei um die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz oder eines Landes handelt, mit dem Deutschland diesbezüglich völkerrechtliche Absprachen getroffen hat, oder wenn zuvor die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit eingeholt wurde.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann daneben durch Rücknahme der Einbürgerung erlöschen, falls diese etwa durch falsche Angaben, Drohung oder Bestechung erlangt wurde (siehe § 35 StAG).

Ferner erlischt die deutsche Staatsangehörigkeit von Personen, die "auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt" oder
"sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt". Diese Erlöschenstatbestände greifen nicht, wenn die betroffene Person minderjährig ist, wenn die Person auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages zum Eintritt in die fraglichen ausländischen Streitkräfte oder in den bewaffneten Verband berechtigt ist, oder wenn das Erlöschen der deutschen Staatsangehörigkeit dazu führen würde, dass die Person staatenlos werden würde.

Stand: August 2023

Materialien

  • Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zum Staatsangehörigkeitsgesetz. (Stand: 1. Juni 2015)
  • ​​​​​​​Leitfaden der Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration „Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht“ (Stand: Dezember 2014).
  • Informationsbroschüre (extern) der Integrationsbeauftragten des Bunds „Wege zur Einbürgerung“ (Stand: Juni 2021).
  • Beitrag im Asylmagazin von Mecbure Pesenoglu und Martin Weimann: Einbürgerung in Deutschland – Entwicklung und Bedeutung für die Beratungspraxis (Stand: September 2013).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Website des Auswärtigen Amtes zum Staatsangehörigkeitsrecht mit weiterführenden Links und Informationen.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.