Kindergeld und Elterngeld

Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch noch nach dem 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Das Kindergeld wird im Regelfall an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt und bemisst sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder.

Der Antrag auf Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. Das Kindergeld kann auch rückwirkend gezahlt werden.

Neben dem Kindergeld, gibt es noch den Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen. Dieser ist ebenfalls bei der Familienkasse zu beantragen. 

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen möchten, indem er ihr Einkommen zu einem Teil ersetzt. Das Elterngeld bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des Einkommens der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Hat der betreuende Elternteil nur sehr wenig verdient oder war erwerbslos, erhält er einen Mindestbeitrag von 300 €.

Ob eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland Kinder- oder Elterngeld erhält, hängt im Wesentlichen von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Asylsuchende während des Asylverfahrens sowie geduldete Personen erhalten in der Regel weder Kinder- noch Elterngeld. Etwas Anderes kann sich allerdings aus zwischenstaatlichen Abkommen ergeben. Unionsbürger*innen haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Kinder- oder Elterngeld, beispielsweise wenn sie erwerbstätig sind oder ein Daueraufenthaltsrecht haben. Leben die Familienmitglieder in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten, wird nach bestimmten Regeln festgelegt, welcher Staat für die Zahlung von Kindergeld und Elterngeld zuständig ist.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete können für sich selbst Kindergeld beantragen, wenn die Eltern verstorben sind oder wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist. Daneben erhalten unbegleitete Minderjährige Leistungen der Jugendhilfe.

Stand: Oktober 2022

Materialien

  • Arbeitshilfe „Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: 2020).
  • Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe zur Höhe der Leistungen nach SGB II, AsylbLG und Kindergeld (Stand: Januar 2019).
  • Broschüre des Paritätischen Gesamtverbands zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie ihrer Familien (Stand: Oktober 2021).
  • Übersicht des IQ Netzwerk (extern) zum Anspruch auf Familienleistungen für Drittstaatsangehörige (Stand: August 2020).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum Merkblatt der Arbeitsagentur zum Kindergeld für Asylberechtigte (Stand: 02/2021).
  • Link zur Übersichtsseite des BMFSFJ zum Thema Kindergeld.
  • Link zur Übersichtsseite des BMFSFJ  zum Thema Elterngeld.
  • Link zum Handbook Germany zum Thema Elterngeld.

 

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.