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Verordnungen der GEAS-Reform 2024 (mit Wirkung ab 12. Juni 2026)

Am 22. Mai 2024 sind neun Verordnungen im Amtsblatt der EU erschienen. Mit Ausnahme der Resettlementverordnung, die sofort wirksam wurde, gelten die wesentlichen Bestimmungen dieser Verordnungen ab dem 12. Juni 2026 (sofern die ursprünglichen Verordnungstexte noch abweichende Daten enthalten, wurde dies später berichtigt). Die Asylverfahrensverordnung wurde zudem noch vor dem Beginn Ihrer Geltung erneut geändert (am 24. Februar 2026).

Die hier gewählten Bezeichnungen der Verordnungen entsprechen denen, die laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einheitlich von den deutschen und österreichischen Behörden verwendet werden (siehe BAMF-Entscheiderbrief 10/2025).