VG Oldenburg

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Zitieren als:
VG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 3 B 3190/09 - asyl.net: M16334
https://www.asyl.net/rsdb/M16334
Leitsatz:

Da angesichts der Zustellungspraxis des BAMF in Dublin-Verfahren die rechtzeitige Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes für den Ausländers jedenfalls erheblich erschwert wird, wird das BAMF verpflichtet, im Falle des Erlasses einer Abschiebungsanordnung sicherzustellen, dass die Abschiebung nicht vor Ablauf einer Frist von einer Woche nach Zustellung des Dublin-Bescheids an den Antragsteller und Zuleitung eines Abdrucks des Bescheids an die Bevollmächtigten durchgeführt wird.

Schlagwörter: Dublinverfahren, Dublin II-VO, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland
Normen: VwGO § 123 Abs. 1 S. 2, AsylVfG § 27a, AsylVfG § 34a Abs. 2, AsylVfG § 31 Abs. 1 S. 4
Auszüge:

Siehe den weitgehend wortgleichen Beschluss des VG Oldenburg vom 09.11.2009, Az. 3 B 2947/09, Bestellnummer M16217