Rechtswidrigkeit der Haft bei Verletzung des Rechts auf Wahlanwält*in:
Die Anordnung von Abschiebungshaft ist rechtswidrig, wenn dem oder der Betroffenen vor Erlass der Haftanordnung nicht ausreichend Gelegenheit gegeben wird, eine*n Anwält*in seiner oder ihrer Wahl zu benennen. Es liegt dann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG und eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens vor.
(Leitsatz der Redaktion, bezugnehmend auf: LG Augsburg, Beschluss vom 15.04.2024 - 051 T 918/24 e - asyl.net: M32346, selber Ansicht im Übrigen: LG Ravensburg, Beschluss vom 28.01.2025 - 6 T 26/24 - asyl.net: M33054, LG Gera, Beschluss vom 19.11.2024 - 7 T 325/24 - asyl.net: M32872)
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Die mit Beschluss vom 24.02.2025 angeordnete Abschiebehaft ist rechtswidrig, verletzt den Betroffenen in seinen Rechten und ist deshalb aufzuheben:
Die Rechtswidrigkeit folgt daraus, dass das Amtsgericht vor Erlass der Haftanordnung dem Betroffenen nicht die Gelegenheit eingeräumt hat, selbst einen Anwalt auszuwählen. Damit hat das Amtsgericht das gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zu wahrende rechtliche Gehör des Betroffenen und den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. Dieser Grundsatz garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung heranzuziehen [...]. Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung indes die Teilnahme des Bevollmächtigten der Wahl an der Anhörung, führt dies ohne weiteres zu einer Rechtswidrigkeit der Haft [...].
So findet sich im Protokoll des Anhörungstermins keinerlei Hinweis darauf, dass der Betroffene zunächst befragt worden ist, ob er einen Wahlanwalt benennen will und ihm eine Überlegungsfrist eingeräumt worden ist. Vielmehr war bereits bei Beginn des Anhörungstermins die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestellte Rechtsanwältin ... anwesend - was unter dem Gesichtspunkt der Nichtöffentlichkeit Probleme aufwirft - und wurde nach den Ausführungen in der Beschwerdebegründung, zu denen sich die Nichtabhilfeentscheidung nicht verhalten hat, dem Betroffenen als seine Anwältin präsentiert. Der Betroffene ist damit davon ausgegangen, dass er keine andere Wahl habe, als sich bei dem Termin von Frau Rechtsanwältin ... vertreten zu lassen. Damit wurden die Verfahrensrechte und insb. der Grundsatz des fairen Verfahrens indes verletzt, was - [...] nach der Rechtsprechung des BGH zu einer Rechtswidrigkeit der Haft führt, unabhängig davon, ob die Haftanordnung auf dem Verfahrensfehler beruht. [...]