Asylsuchende, geduldete und ausreisepflichtige Personen

Zu beachten ist, dass Schutzsuchende im Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung sowie geduldete und ausreisepflichtige Personen (vgl. § 1 AsylbLG) grundsätzlich bis zur Zuerkennung eines Aufenthaltstitels nicht dem Sozialgesetzbuch unterfallen, sondern dem Regelungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Nach einem 18-monatigem ununterbrochenen Aufenthalt erhalten sie allerdings entsprechende Leistungen der Sozialhilfe, sofern sie die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst verlängert haben – z. B. durch Verschleierung der Identität. Formal leistungsberechtigt bleiben die betroffenen Personen zwar bis zu ihrer Anerkennung nach wie vor nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, allerdings steigen damit etwa ihre Regelbedarfe und sie erhalten gegebenenfalls eine Krankenversicherungskarte, falls sie bisher noch keine hatten.

Stand: Oktober 2022

Materialien

  • Arbeitshilfe„Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Beitrag von Claudius Voigt im Asylmagazin: § 1a AsylbLG: Jetzt erst recht verfassungswidrig (Stand: Dezember 2017).
  • Beitrag aus dem Asylmagazin von Claudius Voigt zum Sanktions-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seinen Auswirkungen auf das AsylbLG (Stand: Januar 2020)
  • Übersicht der GGUA zur Anrechnung von Einkommen im AsylbLG, SGB II und SGB XII (Stand: Januar 2021)
  • Übersicht der GGUA zu Änderungen im AsylbLG seit 1. September 2019.
  • Umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes von Georg Classen (Flüchtlingsrat Berlin) und Pro Asyl.
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Seite von "Berlin hilft" mit Informationen über die seit dem 1.1.23 geltenden Regelsätze für Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II und dem SGB XII
  • Link zum „Leitfaden für Flüchtlinge“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit Informationen zur sozialen Sicherung unter dem jeweiligen Aufenthaltstitel (Stand: März 2018).
  • Link zu den Materialien und Arbeitshilfen des Berliner Flüchtlingsrats.
  • Link zur Übersichtsseite von basiswissen.asyl.net zu Gesundheit und Sozialleistungen.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.