Mehrstaatigkeit/Doppelte Staatsbürgerschaft

Von Mehrstaatigkeit spricht man, wenn eine Person mehr als eine – in der Regel zwei, selten mehr – Staatsangehörigkeiten besitzt. Gebräuchlicher im Alltag ist der Ausdruck „doppelte Staatsangehörigkeit“. Sie kann sowohl von Geburt an als auch aufgrund einer Einbürgerung bestehen.

Stand: November 2022

Materialien

  • Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zum Staatsangehörigkeitsgesetz. (Stand: 1. Juni 2015)
  • Leitfaden der Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration „Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht“ (Stand: Dezember 2014).
  • Informationsbroschüre (extern) der Integrationsbeauftragten des Bunds „Wege zur Einbürgerung“ (Stand: Juni 2021).
  • Beitrag im Asylmagazin von Mecbure Pesenoglu und Martin Weimann: Einbürgerung in Deutschland – Entwicklung und Bedeutung für die Beratungspraxis (Stand: September 2013).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur Einbürgerung.
  • Link zur Website des Bundesverwaltungsamts zur doppelten Staatsbürgerschaft mit weiterführenden Links und Informationen.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.