Welche Rechtsmittel gegen eine Abschiebungsanordnung oder eine Abschiebungsandrohung einzulegen sind, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die der behördlichen Entscheidung beigefügt ist. Meist muss direkt Klage erhoben werden, da gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kein Widerspruch möglich ist (siehe § 11 AsylG).
In einigen Verfahrenskonstellationen ist neben Widerspruch oder Klage zudem ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkungen zu stellen, da der Vollzug der Abschiebung während des laufenden Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens nicht in allen Fällen ausgeschlossen ist.
Rechtsmittel sollten nur durch Anwält*innen oder kompetente Beratungsstellen, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz beraten, eingelegt werden.
Informationen zum Thema Rechtsmittel während und nach einer Abschiebung finden Sie auf der Themenseite "Abschiebung".
Stand: Oktober 2022
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